Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zentrum für Menschen mit Hund
Ines Hermes
Annastraße 3, 59846 Sundern
I.
- Das Ausbildungsangebot umfasst Einzel- sowie Gruppenstunden, basierend auf der von Martin Rütter entwickelten Trainingsphilosophie D.O.G.S. (Dog Orientated Guiding System). Diese beinhaltet die theoretische als auch praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen der Hunde. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt.
- Die Aufnahme des Hundes und Hundehalters in eine Gruppenstunde erfolgt nach Abstimmung mit dem D.O.G.S.-Coach. Das Vorliegen der Ausbildungsvoraussetzungen des Hundes für eine Aufnahme in die Gruppenstunde wird ausschließlich durch den D.O.G.S.-Coach festgestellt. Der D.O.G.S.-Coach ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen.
- Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Zur Unterrichtszeit gehören auch anschließende Beratungsgespräche sowie ggf. die Bezahlung der Unterrichtsstunde.
- Der Unterricht erfolgt grundsätzlich zunächst auf dem Schulungsgelände des Zentrum für Menschen mit Hund. In Einzelfällen kann die Ausbildung auch an hiervon abweichenden Orten stattfinden.
- Das Honorar ist bis spätestens zum Beginn der jeweiligen Unterrichtsstunde zu entrichten.
II.
- Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise. Die aktuelle Preisliste kann im Zentrum für Menschen mit Hund eingesehen werden. Preiserhöhungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
- Für den Fall, dass die Ausbildung nicht auf dem Gelände des Zentrums für Menschen mit Hund durchgeführt wird, werden die Fahrtkosten gemäß der Preisliste nach Zeitaufwand zusätzlich berechnet.
- Sollte der Kunde an der Wahrnehmung einer Unterrichtsstunde verhindert sein, so erhält er den Stundensatz – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 % – zurückerstattet, wenn er die Unterrichtsstunde 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn schriftlich oder fernmündlich abgesagt hat. Sagt der Kunde die Unterrichtsstunde nicht mindestens 48 Stunden vorher ab, so trägt der Kunde den vollen Stundensatz, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung der Unterrichtsstunde verhindert ist.
- Bei Vorträgen, Wochenendseminaren und Tagesseminaren erhält der Kunde – sofern er mindestens 14 Tage vorher schriftlich abgesagt hat – 50 % des Preises erstattet. Sagt ein Kunde nicht mindestens 14 Tage vorher ab, wird das jeweilige Seminar bzw. der Vortrag voll berechnet.
- In den Fällen der Ziffer 3 und 4 dieses Abschnitts bleibt es dem Kunden unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
- Wir behalten uns vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen abzusagen bzw. zu verschieben. In solchen Fällen wird der Unterricht an einem anderen Termin nachgeholt.
III.
- Der Kunde versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet, ausreichend haftpflichtversichert und gegen folgende Krankheiten geimpft ist: Borreliose, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Staupe, Tollwut und Zwingerhusten. Bei Welpen genügt ein altersgemäßer Impfschutz. Auf Verlangen hat der Kunde Anmeldebescheinigung, Police der Haftpflichtversicherung und Impfpass vorzuzeigen.
- Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat.
- Chronische Erkrankungen des Hundes sind dem D.O.G.S.-Coach bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, den D.O.G.S.-Coach über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.
- Ebenfalls ist der D.O.G.S.-Coach vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten.
- Der D.O.G.S.-Coach ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten von der Teilnahme am Unterricht auszuschließen. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde die in Ziffer 1. geforderten Nachweise auf Anforderung des D.O.G.S.-Coaches nicht vollumfänglich erbringt.
- Im Falle eines berechtigten Ausschlusses vom Unterricht bleibt der Honoraranspruch bestehen. Der Kunde hat aber das Recht, die Stunden nach Wegfall des Ausschlussgrundes im Rahmen eines anderen Kurses – soweit ein entsprechendes Angebot besteht – nachzuholen.
IV.
- Eine Haftung des oder der D.O.G.S.-Coaches für Sach- oder Vermögensschäden gleich aus welchem Rechtsgrund wird ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
- Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des D.O.G.S.- Coaches handelt und/oder sich auf dem Schulungsgelände befindet.
- Soweit der Kunde durch den D.O.G.S.- Coach aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür.
- Der Kunde wurde auf die örtlichen Gegebenheiten des Zentrums für Menschen mit Hund, insbesondere die das Schulungsgelände umgrenzenden, stets befahrenen Straßen und die damit verbundenen Gefahren ausdrücklich aufmerksam gemacht.
V.
- Wir übernehmen keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.
- Der Kunde wurde ausführlich darüber belehrt, dass die gelehrten Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben.
VI.
Seminarunterlagen, die vom D.O.G.S. Coach ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
VII.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt.


