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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Zentrum für Menschen mit Hund in Augsburg wird durch Diana Behringer, Willishausener Str. 20, 86459 Gessertshausen - Deubach, vertreten.

I.

1. Das Ausbildungsangebot umfasst Einzel- sowie Gruppenstunden, basierend
auf der von Martin Rütter entwickelten Trainingsphilosophie D.O.G.S. (Dog
Orientated Guiding System). Diese beinhaltet die theoretische als auch
praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen der
Hunde. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen,
Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung
und vieles mehr vermittelt.
2. Die Aufnahme des Hundes und Hundehalters in eine Gruppenstunde erfolgt
nach Abstimmung mit dem D.O.G.S.-Coach. Das Vorliegen der
Ausbildungsvoraussetzungen des Hundes für eine Aufnahme in die
Gruppenstunde wird ausschließlich durch den D.O.G.S.-Coach festgestellt.
Der D.O.G.S.-Coach ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde
untereinander, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen.
3. Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten. Verspätungen des Kunden
gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der
Vergütung. Zur Unterrichtszeit gehören auch anschließende
Beratungsgespräche sowie ggf. die Bezahlung der Unterrichtsstunde.
4. Der Unterricht erfolgt als Besuch bei den Kunden zu Hause oder an
zuvor vereinbarten Treffpunkten.


II.

1. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen
Preise. Die aktuelle Preisliste kann bei Diana Behringer vom Zentrum für
Menschen mit Hund Augsburg eingesehen werden.
Preiserhöhungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
2. Für den Fall, dass die Ausbildung nicht auf dem Gelände des
Zentrums für Menschen mit Hund durchgeführt wird, werden die
Fahrtkosten gemäß der Preisliste nach Zeitaufwand zusätzlich
berechnet.
3. Das Honorar ist bis spätestens zum Beginn der jeweiligen
Unterrichtsstunde zu entrichten.
4. Sollte der Kunde an der Wahrnehmung einer Unterrichtsstunde verhindert
sein, so erhält er den Stundensatz zurückerstattet, wenn er die
Unterrichtsstunde 7 Tage vor Unterrichtsbeginn schriftlich oder
fernmündlich abgesagt hat.
Sagt der Kunde die Unterrichtsstunde nicht mindestens 48 Stunden vorher
ab, so trägt der Kunde den vollen Stundensatz, gleich aus welchen
Gründen er an der Wahrnehmung der Unterrichtsstunde verhindert ist.
Wird die Unterrichtsstunde 48 Stunden vorher abgesagt, so wird vom
Zentrum für Menschen mit Hund 50 % des Stundensatzes an den Kunden
rückerstattet bzw. bei noch offenen Beträgen 50 % des Stundensatzes
dem Kunden in Rechnung gestellt.
5. Bei den übrigen Seminaren, Kursen und Vorträgen erhält der Kunde -
sofern er mindestens 2 Wochen vorher abgesagt hat – 50 % des Preises



erstattet bzw. bei noch offenen Beträgen 50 % des Stundensatzes in
Rechnung gestellt. Sagt ein Kunde nicht mindestens 2 Wochen vorher ab,
gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung verhindert ist, wird
das jeweilige Seminar, der Kurs bzw. der Vortrag voll berechnet.
6. In den Fällen der Ziffer 3 und 4 dieses Abschnitts bleibt es dem Kunden
unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
7. Wir behalten uns vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen
abzusagen bzw. zu verschieben. In solchen Fällen wird der Unterricht an
einem anderen Termin nachgeholt.


III.

1. Der Kunde versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet, ausreichend
haftpflichtversichert und geimpft ist. Bei Welpen genügt ein altersgemäßer
Impfschutz. Auf Verlangen hat der Kunde Anmeldebescheinigung, Police
der Haftpflichtversicherung und Impfpass vorzuzeigen.
2. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden
Erkrankungen hat.
3. Chronische Erkrankungen des Hundes sind dem D.O.G.S.-Coach bei
Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, den
D.O.G.S.-Coach über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität
oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten
Unterrichtsstunde zu informieren.
4. Ebenfalls ist der D.O.G.S.-Coach vor Beginn der Unterrichtsstunde über die
Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten.
5. Der D.O.G.S.-Coach ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden
Krankheiten von der Teilnahme am Unterricht auszuschließen. Gleiches gilt
für den Fall, dass der Kunde die in Ziffer 1. geforderten Nachweise auf
Anforderung des D.O.G.S.-Coaches nicht vollumfänglich erbringt.
6. Im Falle eines berechtigten Ausschlusses vom Unterricht bleibt der
Honoraranspruch bestehen. Der Kunde hat aber das Recht, die Stunden
nach Wegfall des Ausschlussgrundes im Rahmen eines anderen Kurses –
soweit ein entsprechendes Angebot besteht – nachzuholen.


IV.

1. Eine Haftung des oder der D.O.G.S.-Coaches für Sach- oder
Vermögensschäden gleich aus welchem Rechtsgrund wird ausgeschlossen,
es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
2. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er
auf Veranlassung des D.O.G.S.- Coaches handelt und/oder sich auf dem
Schulungsgelände befindet.
3. Soweit der Kunde durch den D.O.G.S.- Coach aufgefordert wird, seinen
Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde allein die
Verantwortung hierfür.


V.

1. Wir übernehmen keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles.
Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und
den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem
Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.



2. Der Kunde wurde ausführlich darüber belehrt, dass die gelehrten
Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb
der Unterrichtsstunden Erfolg haben.


VI.

Seminarunterlagen, die vom D.O.G.S. Coach ausgehändigt werden, sind
urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht
vervielfältigt oder verbreitet werden. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner
Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche
Genehmigung reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme
verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

VII.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Video- oder
Fotoaufzeichnungen, die das Zentrum für Menschen mit Hund von Hund und
Halter erstellt, auf öffentlichen Veranstaltungen gezeigt werden dürfen.

VIII.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine
Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame
Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten
kommt.

 

Der Kunde bestätigt, die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert
zu haben.

 

Datum: _________________ Unterschrift: _________________

 


Rütter's D.O.G.S.
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